Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich kommt eine betriebsbedingte Kündigung auch bei Auszubildenden in Bertracht, allerdings nur in eingeschränktem Umfang.
Bei einer Stillegung des Betriebs, aber auch, wenn die Abteilung wegfällt, die für die Ausbildung zuständig ist, ist die betriebsbedingte Kündigung von Auszubildenden möglich. Der letztgenannte Fall (Abteilung) ist allerdings nicht ganz unproblematisch, da es sich dann um eine eigenständige Einheit handeln muß. Das dürfte aber bei einem kleinen Betrieb mit 48 Mitarbeitern eher nicht der Fall sein.
2.
Sie sprechen jedoch wirtschaftliche Schwierigkeiten an. In solchen Fällen ist, wie bei
Arbeitsmangel oder der Insolvenz, die betriebsbedingte Kündigung Auszubildender ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt