Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Frage auf Basis Ihrer Schilderung verbindlich.
Meines Erachtens liegt hier eine steuerschädliche Betriebsaufspaltung vor. Eine Betriebsaufspaltung liegt bei Vermietung und Verpachtung vor, wenn mindestens eine notwendige Betriebsgrundlage vom sog. Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen wird (sachliche Verflechtung) und dabei beide Unternehmen von derselben Person beherrscht wird (personelle Verflechtung). Mit Ihnen als Eigentümer des Grundstücks und alleiniger Vorstand auf Lebenszeit (sofern möglich) des Vereins liegt die personelle Verflechtung vor. Eine sachliche Verflechtung setzt voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für diese funktional wesentliche Betriebsgrundlage überlässt. Ohne Grundstück wird die Kulturstätte nicht möglich sein, sodass es sich um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt und auch von einer sachlichen Verflechtung auszugehen ist. Spielraum sehe ich bei einer anderen personellen Verflechtung (z.B. zwei weitere Vorstände), um von keiner Betriebsaufspaltung auszugehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen ggf. gerne über die Rückfragefunktion erneut zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne und vielen Dank für den Link, den ich gerne verfolgen werde.
Alles Gute für Ihr Projekt und freundliche Grüße
Victoria Meixner