Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarin. Dieser ergibt sich aus § 1004 BGB
, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind; sollte das Grundstück gepachtet sein, ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus § 862 BGB
.
Da die Nachbarin nicht auf Ihre schriftliche Auuforderung reagiert hat, empfiehlt es sich, eine anwaltliche Aufforderung verfassen zu lassen. Die entstehenden Kosten können Sie von der Nachbarin erstattet verlangen. Vielleicht fruchtet dies, wenn für die Nachbarin die Konsequenzen des eigenen Handelns spürbar sind.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 03.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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