Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind Betrugsstrafverfahren nicht abhängig von der Anzeige und werden als sogenanntes Offizialdelikt auch weitererfolgt, wenn der andere die Anzeige zurückgezogen hat.
Schalten Sie daher kurzfristig einen Anwalt ein, dann ist die Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft durchaus möglich.
Gerne helfen wir weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
17. Juni 2022
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23:52
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht