Aufgrund Ihrer Anfrage unterstelle ich, daß Sie in Deutschland wohnen. Dann sind hier in Deutschland Ihre sämtlichen Einkünfte einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, wo auf der Welt Sie diese erzielen. Demgemäß unterliegen auch die in der Türkei erzielten Zinseinkünfte der deutschen Einkommensteuer.
Dies ergibt sich auch aus dem deutsch-türkischem Doppelbesteuerungsabkommen. Nach Art. 11 Abs. 1 DBA/Türkei unterliegen Zinseinkünfte der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (in Ihrem Fall also in Deutschland), wobei der Quellenstaat (in Ihrem Fall die Türkei) dieselben Einkünfte nach Maßgabe des nationalen Steuerrechts bis zu höchstens 15 % ebenfalls besteuern darf.
Soweit Sie auf die in der Türkei erzielten Zinsen bereits in der Türkei - durch Abzug der Bank - bereits 15% Quellensteuer bezahlt haben, wird Ihnen diese gezahlte Steuer(gemäß Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb DBA/Türkei in Verbindung mit § 34c Abs. 6 EStG
) bei der deutschen Einkommensteuer angerechnet.
Bitte erlauben Sie mir noch einen Hinweis wegen des von Ihnen zitierten Schreibens des Finanzamtes: Dieses Schreiben bedeutet regelmäßig, daß dem Finanzamt - durch Kontrollmitteilungen oder aus anderen Quellen - ausländische Kontoverbindungen von Ihnen bekannt geworden sind. Mit diesem Schreiben wird Ihnen die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Selbstanzeige eröffnet (d.h. es kann keine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung erfolgen, wenn Sie die ausländischen Zinseinkünfte nacherklären und die sich hieraus ergebende Einkommensteuernachzahlung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist bezahlen).
Wenn Sie dieses Schreiben ignorieren, müssen Sie damit rechnen, daß ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Sie eröffnet wird. In Ihrem eigenen Interesse kann ich Ihnen daher nur dringend zu einer Nacherklärung raten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Diese Antwort ist vom 27.09.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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