Sehr geehrte Fragstellerin,
eine "Nur-Aufhebung" vor dem Notar ist natürlich auch möglich.
Diese Aufhebung erfordert meist auch nicht mehr als einen gewöhnlichen "Zwei-Zeiler", indem auf den Ehevertrag Bezug genommen wird und beide erklären, daran nicht mehr festhalten zu wollen.
Das ist also gar kein Problem und sollte so auch von Ihrem Notar gemacht werden.
Gerne können Sie mir noch eine kostenlose Nachfrage stellen und wenn Sie mit meiner Antwort zufrieden waren, bitte ich noch um eine dementsprechende Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
4. Juni 2010
|
12:18
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 (WhatsApp)
Web: http://www.anwalt-prime.de
E-Mail: