Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Die Betriebserlaubnis ist lediglich eine Bestätigung nach § 19 StVZO, daß das Fahrzeug den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht.
Sie ist dagegen keine Eigentums- oder Besitzurkunde, wie auch das KBA eindeutig feststellt.
Dies bedeutet: Grundsätzlich hat jeder der die jeweiligen Fahrzeugdaten besitzt, die Möglichkeit die erwähnte Betriebserlaubnis zu beantragen.
In ihrem Fall haben Sie ja ohnehin eine Betriebserlaubnis bereits im 2015 erstellen lassen.
Nun hat ihr Bruder ebenfalls eine Betriebserlaubnis, über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an der Simson sagt dies unter diesen Voraussetzungen wenig aus.
Daher wären die Eigentumsverhältnisse grundsätzlich gemäß den Regelungen des BGB zu entscheiden.
Im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse kann – neben der früher ausgestellten Betriebserlaubnis - auf die Regelung des § 1006 BGB verwiesen werden:
„§ 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer
(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt."
(2) Zugunsten eines früheren Besitzers wird vermutet, dass er während der Dauer seines Besitzes Eigentümer der Sache gewesen sei."
Mit anderen Worten: Wenn Sie nachweisen können, daß die Simson früher in ihrem Besitz gewesen ist, wird auch ihr Eigentum an der Maschine gesetzlich vermutet.
Darüber hinaus könnte ein Eigentumserwerb auch beispielsweise durch Zeugenaussage ihres Vaters oder ihres Opas bestätigt werden.
Dann wäre es die Pflicht ihres Bruders im Falle eines Rechtsstreits nachzuweisen, daß er zwischenzeitlich das Eigentum an der Simson erworben hat.
Die neu ausgestellte Betriebserlaubnis würde dafür wohl nicht reichen.
Daher wäre die Simson nach der vorgenannten Schilderung weiterhin ihr Eigentum, wenn ihr Bruder keine anderen Nachweise als die Betriebserlaubnis hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
27. April 2021
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16:56
Antwort
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