Sehr geehrte Ratsuchende,
aus diesem Versehen werden Sie keine für Sie positive Rechte ableiten können, da es sich um einen offenkundigen Schreibfehler handelt.
Ein solcher Schreibfehler hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Beschlusses.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle