Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können Sie dann Ihre Argumente vorbringen. Die Bußgeldbehörde entscheidet dann, ob der Bußgeldbescheid aufgehoben oder abgeändert wird oder bestehen bleibt. Im letzteren Fall wird die Akte dann zur Entscheidung an das Amtsgericht weitergeleitet.
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs können ohne Kenntnis des Bußgeldbescheids und der Akte leider nicht zuverlässig beurteilt werden.
Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, der dann im Wege der Akteneinsicht überprüfen kann, ob ein Vorgehen gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg hat. Gerne kann ich dies für Sie übernehmen.
Beachten Sie jedoch unbedingt die Einspruchsfrist von 2 Wochen! Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid ansonsten bestandskräftig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt