Sehr geehrter Ratsuchender,
das Vorgehen Ihres Freundes wird bei deutschen Anbietern so voraussichtlich nicht umsetzbar sein.
Die Höhe der BU-Rente ist ausgerichtet an den Einkommensverhältnissen Ihres Freundes. Es gibt zwischen den Versicherungen dazu unterschiedliche Möglichkeiten für die Höhe einer BU-Rente Prozentual gemessen am Einkommen.
Das Einkommen wird daher immer der Maßstab sein.
Das gilt auch dann, wenn Ihr Freund mehrere Versicherungen abschließen will. Das führt nicht zwangsläufig dazu, dass auch aus beiden Versicherungen die BU-Rente gezahlt wird.
Zum einen finden Sie in Versicherungebedingungen unterschiedlicher Anbieter dazu die Anrechnungsklauseln. Das bedeutet, dass eine Anrechnung von BU-Renten aus anderen Versicherungen erfolgen kann.
Zudem kann auch eine Annahme einer Versicherung abgelehnt werden, wenn für das Versicherungsunternehmen erkennbar ist, dass der Abschluss der angedachten Versicherung zu einer Überversicherung führen kann. Ein Antrag kann dann abgelehnt werden, wenn mit der neuen Versicherung eben zusammengerechnet mit der ersten Versicherungsleistung eine BU-Rente erzielt wird, die das Einkommen übersteigt.
Eine weitere Versicherung kann dann sinnvoll sein, wenn die erste Versicherung der Leistung nach zu gering ist. Um dann Versorgungslücken zu schließen, kann eine weitere Versicherung in Betracht kommen.
Es kommt entgegen der Ansicht Ihrers Freundes daher auch nicht darauf an, dass er möglichst hohe Beiträge zahlt, um sein Ziel zu erreichen, da die BU-Versicherung sich am Einkommen Ihres Freundes orientieren.
Grundsätzlich ist gegen den Abschluss mehrer Versicherungen nichts zu sagen. Unter Umständen können mit mehreren Versicherungen insgesamt höhere Renten erreicht werden. ABER das ist immer gemessen am Einkommen.
Ihr Freund sollte daher nicht wahllos Versicherungen abschließen, sondern sich vor Abschluss seriös beraten lassen, was für ihn möglich ist.
Das gilt insbesondere für Abschlüsse über das Internet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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