Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Zunächst ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Schreiben des Amtsgerichtes um die Anhörung im Rahmen des § 2360 BGB
handelt.
Im Rahmen dieses Verfahrens hat B die Möglichkeit eigene Anträge, Einwendungen, Tatsachen und Beweismittel gegen die Erteilung des Erbscheins an C als Alleinerbin auf Grund des Testaments vorzubringen. Sofern B das Testament für angreifbar halten, sollte er/sie dies bereits zu diesem Zeitpunkt vortragen.
Der Anspruch des B auf den Pflichtteil geht durch ein Unterlassen eines solchen Vorbringens nicht verloren.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 15.01.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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