Berechnung Elterngeld bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
| 23.07.2014 13:56
| Preis:
***,00 € |
Zusammenfassung:
Die Pauschale für Sozialabgaben wird auf alle Einkunftsarten erhoben.
Ich war im Bemessungszeitraum vorrangig angestellt (Bruttoeinkommen 1746 €/Monat) und nebenberuflich selbständig tätig (Gewinn 905 €/Monat). Bei der Berechnung des Elterngeldnettos wurden von der Elterngeldstelle die Versicherungspauschalen (insg. 21%) von dem Gesamteinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit abgezogen. Tatsächlich habe ich jedoch auf die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit keine Sozialabgaben (sondern nur Steuern) gezahlt, weil ich über meinen Arbeitgeber versichert bin, sodass mein tatäschliches Netto im Berechnungszeitraum erheblich höher war als von der Elterngeldstelle pauschalisiert berechnet.
Es ergibt sich in meinem Fall nach der angewendeten Berechnungsmethode ein "Verlust" an Elterngeld von ca. 120 €/monatlich, was mehr als 10% des zugesprochenen Gesamtelterngeldes ausmacht.
Ist die Berechnung der Elterngeldstelle (aufgrund der "Vereinfachung" des BEEG für Kinder geboren ab 1.1.2013) trotzdem korrekt? Oder habe ich eine Chance, mit einem Widerspruch bzw. einer Klage dagegen vorzugehen?
Eine kurze Antwort ("Ja, die Berechnung der Elterngeldstelle ist korrekt." oder "Nein, legen Sie Widerspruch ein.") reicht mir aus.
Vielen Dank!
Bewertung des Fragestellers
25.07.2014 | 09:03
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