Sehr geehrter Mandant,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei dem von Ihnen angegebenen Nettoeinkommen liegt der Bedarf Ihres 16-jährigen Sohnes nach Düsseldorfer Tabelle bei 392 Euro. Das ist auch der Betrag, den Sie bisher leisteten. Darin ist das hälftige Kindergeld bereits zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Sein Bedarf änderte sich, seit er ab September eine Lehrlingsvergütung bezieht. Diese ist zuerst um eine Ausbildungspauschale von 90 Euro zu kürzen. Der Restbetrag muss er sich nur zur Hälfte anrechnen lassen, weil Ihr Sohn erst 16 Jahre und somit minderjährig ist. Nur volljährige Kinder müssen sich ihr Einkommen ganz anrechnen lassen.
Somit folgende Rechnung:
650 Euro - 90 Euro = 560 Euro : 2 = 280 Euro
Sein Bedarf ist also um diese 280 Euro zu kürzen. Der restliche Bedarf liegt dann bei 112 Euro, den Sie noch zu seinem Unterhalt an die Mutter überweisen müssten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 27.11.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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