Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Untermieter, der nur ein Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters oder Hauptmieters bewohnt, muss keine Rundfunkgebühren zahlen.
Nur wenn es sich um eine Raumeinheit handelt, die über einen anderen Zugang, als „durch" die Wohnung des Hauptmieters oder Vermieters verfügt, so liegt eine gesonderte Wohnung vor, für die dann der Rundfunkbeitrag zusätzlich zu zahlen ist.
Hier handelt es sich aber um eine Wohnung mit zwei Haushalten, so dass nur ein Beitrag, nämlich der des Hauptmieters anfällt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen