Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Solange es sich um eine bloße Verlinkung des Artikels handelt, ist dies problemlos möglich und verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Hier müssen Sie keine zusätzlichen Angaben machen.
Nicht erlaubt wäre es ohne Zustimmung des Verfassers bzw. der Plattform den kompletten Antworttext oder größere Teile hiervon zu kopieren und dort zu veröffentlichen. Hier muss man vorsichtig sein, da bei der Einbettung von Links teilweise schon Inhalte der Webseite mitdargestellt werden (sogenannte Snippets). Dieses Thema ist umstritten (u.a. weil unklar ist ob Sie vom Presseprivileg profitieren dürfen) und es kommt auf den Umfang der Einblendung an. Kurze Ausschnitte von 2-3 Zeilen sind regelmäßig kein Problem.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt