Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Was soll ich jetzt machen?
Sie sollten sich schnellst möglich einen in dem Gebiet des Sozialrechts tätigen Anwalt suchen, der für Sie Akteneinsicht beantragt und mit Ihnen das genaue weitere Vorgehen abspricht.
Gegenbenenfalls können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Hierüber wird Sie der Anwalt dann genauer informieren.
Habe ich etwas zu befürchten?
Kann so pauschal anhand der Informationen nicht gesagt werden. Es wird ja wahrscheinlich auch um Ihre Sozialversicherungsbeiträge gehen, die der Arbeitgeber nicht für Sie abgeführt hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.
Was für Angriffs- und Verteidigungsmittel kann ich geltend machen und was für Sachanträge stellen?
Als Beigeladener werden Sie selbst am Prozess Beteiligter, d.h. Sie haben dann auch die entsprechenden Rechte und Pflichten.
Wenn Sie Anträge stellen, können gegebenenfalls Kosten auf Sie zukommen.
Es ist daher wichtig, mit ihrem Anwalt eine für Sie geeignete Strategie zu entwickeln.
Zu dem Termin werden Sie erscheinen müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo und Danke für die Antwort. Weitere Informationen habe ich auch nicht. Muss denn der Arbeitnehmer für Sozialversicherungsbeiträge haften, wenn der Arbeitgeber sie nicht abgeführt, obwohl nur der Nettolohn ausbezahlt wurde? Beste Grüße,
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
im Hinblick auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen haftet grundsätzlich nur der Arbeitgeber.
Fraglich ist, ob es ausschließlich um die Sozialversicherungsbeiträge geht. Hierzu sollten Sie sich Sicherheit verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Helmerking
Rechtsanwältin