Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe aufgrund Ihrer Schilderung eher davon aus, dass Sie einem schlechten Scherz aufgelegen sind.
Weder Polizeibeamte noch Staatsanwälte (Letztere erst recht nicht) gehen so vor, wie Sie geschildert haben.
Ich gehe auch davon aus, dass sich diese Person Ihnen gegenüber nicht ausgewiesen hat. Es dürfte daher so sein, dass diese Person einen "Überrumpelungseffekt" bei Ihnen ausgenutzt hat, um Ihre Adresse zu erlangen.
Dabei gehe ich nach wie vor eher von einem Scherz aus.
Darüber hinaus wären Sie gegenüber Amtsträgern gemäß § 111 OWiG
verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben auch über Ihren Wohnort zu machen. Wäre diese Person daher tatsächlich ein Polizist oder Staatsanwalt gewesen, dann wären Sie zur Auskunft auch entsprechend verpflichtet.
Würde gegen Sie ermittelt werden oder gar Anklage erhoben, hätte dass der Beamte Ihnen sicherlich vor Ort mitgeteilt; gegebenenfalls hätte er Sie direkt über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt.
Der geschilderte Sachverhalt spricht daher weder für das Vorliegen von Ermittlungen noch für das Vorliegen einer Anklage.
Würden Ermittlungen gegen Sie laufen, von denen Sie (noch) nichts wissen sollen, so würde eine Staatsanwaltschaft selbstverständlich auch anders vorgehen. Würde man den Vorfall als ein Herantreten an den Beschuldigten sehen, so hätte man Sie sicherlich direkt festgehalten; gegebenenfalls direkt verhaftet.
Ich würde Ihnen daher raten, von selbst zunächst nichts zu unternehmen. Falls dann doch - wider Erwarten - Post an Ihre Adresse seitens einer Staatsanwaltschaft kommt, können Sie immer noch reagieren.
Wie gesagt, gehe ich aber stark davon aus, dass diese Person nicht wirklich ein Amtsträger gewesen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelte sich dabei um einen Zollbeamten, der wenige Minuten später sogar erneut an mich herantrat, als ich bei der Gepäckausgabe stand (also schon sehr offiziell!), um mich zu fragen, ob es sich bei der zweiten Ziffer der Postleitzahl um eine zwei oder drei handelt. Ich kann mir demzufolge kaum vorstellen, dass es sich um einen Scherz handelte. Irgendwelche Anmerkungen? Wenn ich Ihre Antwort so lese, muss ich ja fast selbst etwas unternehmen gegen diese fragwürdigen Methoden.
Gut, wenn es ein uniformierter Zollbeamter dann war, sieht die Sache ggf. ein wenig anders aus, obschon es immer noch recht ungewöhnlich ist, wenn ein Zollbeamter lauthals "Betrug" ruft und sodann eine Adresse erfragen will.
Es mag sein, dass aus zoll(straf- oder ordnungswidrigkeitenrechlichen) Gründen Ihre Adresse benötigt wird - ggf. will man Ihnen einen Bescheid o.ä. zustellen.
Das alles ist aber wenig "Kaffeesatz-Leserei".
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Zoll(fahndungs)amt - ggf. anwaltlich - einmal anzufragen, ob etwas gegen Sie vorliegt - zuweilen kann man auch ein "Negativtestat" abfragen; das ist eine Mitteilung, dass kein Ermittlungsverfahren gegen Sie derzeit anhängig ist.
Nach wie vor gehe ich davon aus, dass nichts Ernstliches vorliegen kann, sonst hätte man Sie vor Ort festgehalten.
Mit freundlichen Grüßen