Guten Morgen,
das Merkblatt ganz zu entfernen, gibt es keine Rechtsgrundlage.
Sofern einzelne Bemerkungen rechtlich als falsche Tatsachenbehauptung zu werten ist, besteht insoweit ein Unterlassungsanspruch.
Die Darstellung einer Meinungsäußerung, zu der auch eine rechtliche Bewertung gehören würde, ist hingegen zulässig.
Die von Ihnen gesehene Gefahr, dass der Inhalt des Merkblattes mit einem Gesetz verwechselt werden kann, besteht nicht, weil die Behörde keine gesetzgeberische Kompetenz hat.
Sie können Ihre abweichende Meinung gegen dieses Merkblatt natürlich auch öffentlich vertreten und ggf. auch eine gerichtliche Klärung der strittigen Rechtsfrage herbeiführen. Weitergehende Ansprüche sehe ich hingegen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Beachten Sie bitte meine Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung.