Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist es hier so, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Das bedeutet, dass ein Bürger nicht verlangen kann, dass die Behörde einen früheren Fehler in seinem Fall wiederholt.
Es fragt sich aber, ob der Bebauungsplan wegen der erteilten 3 Befreiungen nicht funktionslos geworden ist und damit keine Geltung mehr beansprucht. Dann müsste erstens eine tatsächliche Entwicklung eingetreten sein, welche eine Planverwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt, also der Plan durch die tatsächliche Entwicklung überholt ist, und zweitens der Mangel so offenkundig sein, dass ein Vertrauen auf die Einhaltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist. Ob das der Fall ist, kann nur anhand der konkreten Lage vor Ort und in Kenntnis des Bebauungsplanes entschieden werden.
Berufen Sie sich ruhig erst einmal auf die Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes (jedenfalls insoweit). Sie können auch Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierung erheben und dort den Sachverhalt vortragen, wenn sich das Landratsamt hartnäckig zeigt. Dann bekommen Sie auf jeden Fall eine zweite fachkundige Meinung außerhalb eines förmlichen Baugenehmigungsverfahrens.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 707280
Web: http://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht