Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn ich unterstelle, dass Sie weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, da das Kündigungsschutzgesetz nicht zugunsten der Arbeitnehmer eingreift.
Ist die Kündigung also fristgerecht (4 Wochen zum 15. eines Monats) erfolgt ist, sehe ich keinen Anlass zu der Befürchtung, die Kündigung könne unwirksam sein.
2.
Gleichwohl empfehle ich, gegenüber dem Jobcenter die angebliche Erkrankung nicht zu erwähnen, sondern zu erklären, dass die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt sei.
Der Grund ist, dass es sich um eine vertrauliche Mitteilung der Arbeitnehmerin handelt, Sie aber nicht wissen, ob sie der Wahrheit entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt