Gerne zu Ihren Fragen:
Behörden arbeiten „nach Eingangsfolge und Kapazität". Das behaupten Sie jedenfalls manchmal, wenn man eine sog. Sachstandsanfrage stellt.
Dennoch ist das genau der richtige Weg, wenn man Ihnen schon nahelegt, von telefonischen Anfragen abzusehen.
Schreiben Sie also per Einschreiben (bei Behörden am besten mit Rückschein) oder mit Fax:
„In der Sache xyz mit Az: 123… wird höflich nach dem Sachstand gefragt.
Begründung:
Am 21.02.2017 wurde von Ihnen der Eingang bestätigt und gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen. Seit dieser Zeit ist nichts mehr passiert.
Wir benötigen aber aus folgenden Gründen die Anerkennung der Zeugnisse bis Ende Mai genau: (….kurze Angabe der Gründe)
Hochachtungsvoll
Ort, Datum Unterschrift
Anmerkung: Es kann sein, dass die Verzögerung durch eine fehlende Apostille (= Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr) und/oder Übersetzung der Dokumente verursacht ist. Bitten Sie die Behörde um Auskunft, bis wann Sie verbindlich mit einem Ergebnis rechnen können, damit Ihnen kein Folgeschaden entsteht. Konkretisieren Sie den etwaigen Folgeschaden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen