Sehr geehrter Ratsuchender,
die konstruktive Lösung mal vorweg gegriffen. Probleme mit der Maske, insbesondere Atem- und Kreislaufprobleme müssen ernst genommen werden. Bevor Sie diesbezüglich eine Regressmöglichkeit androhen, mit der Sie sicherlich nichts ändern könnten, sollten Sie bei einem Arzt vorstellig werden und sich von der Maske aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen. Ich denke, das wird Ihr Arbeitgeber auch befolgen. Selbst wenn Sie die Ankündigung eines Regresses vornehmen und später wegen eines Schadens einen solchen gegen den AG geltend machen, würde das Verschulden des AG fehlen. DENN:
Die Anordnung der Maskenpflicht ist dem Arbeitgeber gestattet, da er zur Obhut seiner Arbeitnehmer zur Zeit sogar über Gebühr verpflichtet ist. Soweit insoweit ohne ärztliches Attest die Maske verweigert wird, dürfte er Sie insoweit auch nach Hause schicken. Soweit die Maske getragen wird und Sie erleiden ohne Attestierung einen Schaden, könnte dieser Schaden dem AG nicht entgegen gehalten werden. Er wird darauf abstellen, daß man Sie von der Maske befreit hätte, wenn Sie ein Attest vorgelegt hätten.
Ich weiss, das Thema nervt jeden zur Zeit, aber es liegt nun bei Ihnen, ob Sie mit ärztlicher Hilfe hier eine Befreiung der Maske erreichen werden.
Mit besten Grüssen und bleiben Sie gesund.
Fricke
RA