Sehr geehrter Ratsuchender,
werden bei Baumaßnahmen besondere Gefahrenquellen - wie hier - geschaffen, so muss der Verantwortliche sich so verhalten, dass niemand auf der Baustelle sich verletzen kann, da er sich ansonsten Schadenersatzersatzansprüche aussetzen kann (OLG Koblenz, Az.: 3 U 713/95
).
Entscheidend ist also, wer die Ursache gesetzt hat und dabei sind auch Sie - neben dem Bauunternehmer - als Bauher dann mit in der Pflicht, da Sie als Bauherr ebenfalls für die Sicherheit auf dem Baugrundstück verantwortlich sind (daher sollte man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unbedingt abschließen).
Allerdings bleibt es Ihnen allein überlassen, WIE Sie diese Absicherung herstellen (ein Schild "betreten verboten.." reicht keinesfalls aus), ohne dass der Nachbar Ihnen da eine bestimmte Ausführungsart vorschreiben kann.
Sofern es also keine besonderen Vorschriften seitens der Gemeinde geben sollte, können Sie die Art der Sicherung selst bestimmen (sollten es aber mit dem Unternehmer absprechen).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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Antwort
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