Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Wenn vertraglich ein Fixtermin zur Fertigstellung der Arbeiten vereinbart war, muss sich die ausführende Firma auch daran halten. Kann und wird der Termin schuldhaft nicht eingehalten, begründet dies den Verzug der Firma nach § 286 BGB.
Weiterhin sind möglicherweise vertragliche Verzugsregelungen getroffen.
Schadensersatzfähig sind dann alle Schäden, die kausal auf den Verzug zurückzuführen sind.
Die von Ihnen bereits vorgetragenen Kosten sind allesamt kausal auf die Verspätung der ausführenden Firma zurückzuführen und daher auch ersatzfähig.
Pauschale Kosten sind nur dann ersatzfähig, wenn man wenigstens ansatzweise Anhaltspunkte zum Nachweis hat. Es können z.B. Telefonkosten und Mahnkosten pauschal abgerechnet werden. Fahrkosten sind mit 0,30 € pro Kilometer anzugeben.
Sie können die Positionen schriftlich gegenüber der Firma geltend machen und unter Fristsetzung einfordern.
Der Anspruch ist gegen die Firma zu richten.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.