Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Vorhaben ist nur tagsüber, nicht zu den genannten Nachtzeiten zulässig.
Weder TA-Lärm, noch die Straßenverkehrsordnung lassen das zu.
Für Ihr Vorhaben bedarf es dann jeweils einer Sondergenehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle