Baulärm neben Hotel u. vorzeitige Schließung und Umzug in anderes Hotel.
| 13.01.2017 10:40
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
12:09
Zusammenfassung: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bzw. Reisepreisminderungsansprüchen bei Mängeln der gebuchten Reise, hier insbesondere Baulärm, Staub, usw.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gebucht wurden 1 DZ f. 2 Pers. sowie 1 DZ zur Alleinnutzung f. 1Pers.
gebuchter Aufenthalt vom 11.11.16 - 21.11.16 in Side/Türkei.
Bei Ankunft im Hotel stellten wir fest das nebenan, an sieben Tagen der Woche jeweils von 08:30 - 18:30, Abrissarbeiten mit schwerem Baugerät stattfanden.
Somit war die gesamte Poolanlage, durch Lärm- und Staubbelästigung nicht nutzbar.
Am 15.11.16 erhielten wir durch die Rezeption ein Schreiben das unser Hotel vorzeitig schließt und wir die letzten Tage, 20.11-21.11.16, in einem anderen Hotel untergebracht werden.
Uns wurde angeboten bereits am 16.11.16 in das Ausweich Hotel umzuziehen, was wir jedoch ablehnten.
Am Abend des 16.11.16 besuchten wir das Ausweich Hotel und stellten fest das die gebuchten Leistungen (AI plus) überhaupt nicht angeboten werden.
Man teilte uns mit das alle All inclusive Leistungen lediglich bis 24:00 gelten, danach müsse ganz normal für jedes Getränk bezahlt werden.
Nach Rückkehr von unserer Reise teilte ich im Namen alle Reisenden dem Reiseunternehmen, Vtours international, in einem Schreiben mit das wir eine Reisepreisminderung erwarten.
In dem Antwortschreiben teilte uns Vtours international mit das sie, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und aus Kulanz, jeweils 60€ für das DZ f. 2 Pers. und 30€ für das DZ z. Alleinnutzung erstatten würden.
Das erschien uns zu gering für die von uns angeführten Reisemängel und ich schrieb erneut das Reiseunternehmen an und verlangte eine deutliche Nachbesserung ihres Angebots.
In einem erneuten Antwortschreiben des Reiseunternehmens wurde uns mitgeteilt das sie sich, nach erneuter sorgfältiger Prüfung ausserstande sehen eine höhere Rückzahlung anzubieten.
Hotelpreis f. DZ 2 Pers. 568€
Hotelpreis f. DZ 1 Pers. 347€
Es liegen die Mängelprotokolle der Reiseleitung vor, Zeugenaussagen unserer Mitreisenden und Fotos und Videos von der Baustelle.
Können wir durch den geschilderten Sachverhalt eine höhere Reisepreisminderung durchsetzen als die angebotenen 90€ für alle Reisenden?