Sehr geehrter Ratsuchender,
einer Baugenehmigung bedarf es bei Maßnahmen, soweit Sie genehmigungsbedürftig sind. Davon ist bei Ihrer Schilderung nicht auszugehen.
Nun das ABER:
Zunächst wird sich dieses nach den landesrechtlichen Bauvorschriften der Bundesländer richten (nachzulesen im Internet), auf deren Gebiet Sie die Hütte stellen.
Die Länder regeln dieses unterschiedlich, wobei Sie spätestens dann Probleme bekommen werden können, wenn die Hütte zwar zeitweise versetzt wird, andererseits aber schon für so lange Zeit oder so oft oder sonst unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt wird, dass sie dort als bauliche Anlage wirkt.
Es kommt also darauf an, ob erkennbar eine verfestigte Beziehung zwischen Hütte und Grundstück besteht.
So, wie Sie den Fall schildern, würde ich in Anbetracht der kurzen Dauer nicht davon ausgehen; Sie sollten aber nicht im Bereich der Hütte Anpflanzungen vornehmen, die dann das Gesamtbild einer Verfestigung entstehen lassen. Denn dann greifen die oben genannten Probleme ein.
Beim Amt würde ich auch keinesfalls nachfragen, um eben nicht die "schlafenden Hunde zu wecken".
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 26.07.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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