Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der Darlehensvertrag mit der Targo Bank wurde abgelöst, so dass dieser Kreditvertrag Erledigung gefunden hat. Eine Rücknahme der Ablösung werden Sie daher nicht mehr erreichen können. Fordern Sie aber die Targobank schriftlich auf, die vorzeitige Ablösung des Darlehens der Schufa mitzuteilen. Dies wird voraussichtlich die hinterlegten Scoringwerte verbessern und insbesondere besteht keine Darlehensverbindlichkeit, die eine neue Kreditaufnahme erschwert.
2. Der Darlehensvertrag mit der Santanderbank wurde nach der Auszahlung wiederrufen. Daher besteht mit der Santanderbank kein Vertragsverhältnis. Die Santanderbank hat insoweit Anspruch auf vollständige und sofortige Rückzahlung des Ablösebetrages.
3. Zunächst ist es wichtig, dass weder ein Inkassobüro eingeschaltet wird, da dies weitere Kosten verursacht. Im weiteren sollte auch vermieden werden, dass die Santanderbank einen Schufaeintrag vornimmt, da dies eine Kreditaufnahme bei einem anderen Institut erschwert.
4. Im weiteren sollten Sie sich eine Schufaauskunft einholen, um zu prüfen, ob die Targobank die Ablösung des Darlehens mitgeteilt hat.
5. Bleiben Sie in Kontakt mit der Santanderbank. Teilen Sie dieser mit, dass die Targobank eine Rückzahlung des Ablösebetrages nicht vornimmt und Sie nach einer anderen Lösung suchen müssen. Im weiteren bieten Sie der Santanderbank an bis auf weiteres den offenen Betrag mit monatlichen Raten zurückzuführen. Überweisen Sie hierzu sofort einen Betrag der nicht unter EUR 200,- liegen sollte. Zu Beginn des Monats Februar überweisen Sie einen weiteren Betrag in gleicher Höhe. Soweit die Santanderbank eine höhere Rückzahlung fordert, steht zumindestens nicht mehr die umgehende Rückzahlung des Gesamtbetrages im Raum. Die Ratenzahlungen sollten Sie in jedem Fall beibehalten, ggfs. erhöhen.
6. Soweit die Targobank die vorzeitige Ablösung der Schufa gemeldet hat, sollten Sie einen neuen Kredit beantragen. Dieser sollte geringer sein, als der offenen Betrag bei der Santanderbank und mit einem späteren Tilgungstermin beginnen. Bis dahin zahlen Sie die monatlichen Raten an die Santanderbank.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Also ist es nicht ratsam gleich mit 400€ raten zu beginnen ?
Besteht trotzdem die Gefahr daß die Santander ein Inkasso Unternehmen beauftragt auch wenn ich jetzt Zahlungen tätige ?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich würde nicht gleich mit der maximal möglichen Rate beginnen, sondern noch etwas Reserven vorhalten. Die Rate können Sie später immer noch hochsetzen.
Die Gefahr, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, besteht bei der Santanderbank immer. Daher ist es wichtig in Verhandlung zu bleiben und die Verhandlungen auch durch Zahlungen zu untermauern. Auch wenn die Santanderbank ein Inkassounternehmen einschalten sollte, sollten Sie weiterhin Zahlungen an die Santanderbank vornehmen bzw. nach Verhandlugnen mit dem Inkassounternehmen Zahlung an dieses leisten, wenn das Inkassounternehmen eine Vollmacht vorlegt.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt