Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben scheinen Sie zu der nicht ganz kleinen Gruppe von BahnCard 100-Kunden zu gehören, die nicht rechtzeitig über die Kulanzregelung der Bahn informiert worden sind.
Deshalb würde ich Ihnen zunächst empfehlen, dass Sie mit Datum und Ort Ihre vergeblichen Anfragen dokumentieren und sich erneut an die Bahn wenden mit dem Hinweis, dass man Sie nicht informiert hat und Sie deshalb nicht innerhalb der Frist Ihren Anspruch geltend machen konnten.
Neben der nachträglichen Inanspruchnahme der Kulanzregelung käme auch ein Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 313 BGB in Betracht. Es besteht allerdings insoweit keine Rechtssicherheit, da diese Fragen durch die Gerichte bislang nicht entschieden worden sind.
Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, unter Schilderung Ihrer vergeblichen Anfragen, erneut die Bahn unter Verweis auf die Kulanzregelung zu kontaktieren.
Dabei kann ich Sie auch gerne mit einem rechtsanwaltlichen Schreiben unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen