Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches können erst nach Akteneinsicht und Kenntnis sämtlicher Umstände abschließend beurteilt werden.
Allein die Tatsache, dass ein Privatinsolvenzverfahren läuft, ist nicht ausreichend im Hinblick auf die Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Kindsvaters, der ja theoretisch dennoch über ein hohes Einkommen verfügen könnte. Dass das BAföG-Amt dies nicht beachtet, ist daher rechtens. Die von diesem geforderten Unterlagen müssen herbeigeschafft werden; am schnellsten kann dies praktisch gelingen, wenn Sie sich an den die Privatinsolvenz Betreuenden wenden und zur Zurverfügungstellung von Dokumenten über die finanzielle Situation des Kindsvaters auffordern. Bekommen Sie aber von dort keine Auskunft, muss letztlich Auskunftsklage erhoben werden; hier kommt ggf. auch ein Eilverfahren infrage. Auch sollten Sie zur Vorlage des Steuerbescheides für 2005 drängen. Die Bearbeitungszeit des Amtes muss akzeptiert werden, wenn diesem die nötigen Unterlagen nicht zur Prüfung vorliegen.
Ich rate Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung der Interessen Ihres Sohnes zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt