Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Müsste Person XY hier so etwas wie eine BU Rente angeben ?
Ja, denn die BU Renten wird bei Zusammentreffen mit der DRV-Rente angerechnet. Vergleichen Sie bitte § 93 SGB VI
.
2. . Inwiefern melden die Berufsgenossenschaften der Deutschen Rentenversicherung automatisch sofort den Bezug von BU-Renten wenn sie diese an Geschädigte zahlen müssen ?
Vergleichen Sie hierzu § 95 SGB IV
. Die Sozialleistungsträgern melden untereinander und recht zeitnah.
3. Oder erfährt die Rentenversicherung hiervon erst wenn eine Versicherte / ein Versicherter dies irgendwo konkret angibt (z.B. bei Rehaantrag, Antrag Altersrente, etc... ) ?
Sie unter 2. Das wissen die schon. Vergleichen Sie bitte Punkt 19.3 des von Ihnen benannten Formblattes.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 02.05.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 02.05.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
02.05.2016
|
18:34
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Holstenplatz 9
25335 Elmshorn
Tel: 06704017745
E-Mail:
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.