Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Die Eigenschaft als Unternehmer der Käufer ist insbesondere aufgrund des Kaufrechts für Sie entscheiden. Insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften gelten für Unternehmer nicht. Auch ist eine Rügepflicht bei Mängel Gewährleistungsansprüchen bei Handelskäufe obligatorisch.
Zur Vermeidung, dass Verbraucher sich den Zugang erschleichen, empfehle ich Ihnen, folgende Unterlagen / Informationen zwingend für eine Registration bei Ihnen vorzusehen:
1. Umsatzsteueridentifikationsnummer
2. Betriebliche Steueridentifikationsnummer
3. Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (GmbH, OG, AG, Verein, KG, Handelsgesellschaften) Auszug aus dem Handelsregister.
Zudem sollten die Käufer bei jedem Kauf versichern, dass diese in ihrer Eigenschaft als Unternehmen den Kauf abschließen.
Theoretisch könnten Sie auf einen Nachweis verzichten, solange der Besteller erklärt, als Unternehmer zu erwerben. Jedoch zeigte die Praxis in der Vergangenheit, dass Verbraucher später versuchen, trotz dieser Versicherung Verbraucherrechte durchzusetzen. Der mit einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung verbundene Aufwand ist erheblich und wird in der Regel nicht durch die Gegenseite erstattet.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich beantwortet habe. Für Nachfragen verwenden Sie bittet Nachfragefunktion.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Scharrer,
vielen Dank zunächst einmal für Ihre geschätzte Antwort.
Offen wäre noch die Frage unter c):
c) dürfen wir einem Verein, der sich als Affiliate anmeldet, Provisionen zahlen? (z.B. Tierheimen)
oder anders ausgedrückt:
Muss ich bei Affiliates (z.B. Bloggern, Vereinen etc.) ebenfalls zwingend einen Nachweis über ein Gewerbe anfordern, bevor ich Provisionen auszahle? Oder darf ich Provisionen für erfolgreiche Verkäufe auszahlen an jeden (bzgl. Gewerbe ungeprüften) Affiliate zahlen und es obliegt ausschließlich dem Affiliate, seinen rechtlichen Pflichten entsprechend nachzukommen?
Ich freue mich auch hier auf Ihren Expertenrat.
Vielen Dank und viele Grüße
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Solange keine Umsatzsteuer geschuldet werden soll, kann an jeden nach einer entsprechenden Vereinbarung Provision gegen Abrechnung gezahlt werden. Wenn es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Umsätze handeln, so müssen Sie darauf achten, dass eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vom Vermittler angegeben wird und die Umsatzsteuer ausgezeichnet wird.
Die Einkommenssteuerseite muss der jeweilige Affiliates klären und ist unabhängig zwischen der Beziehung zu Ihnen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen verständlich beantwortet habe.