Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihnen genannten ersten beiden Stufen der Kundenakquisition sind zulässig.
Die dritte Stufe, also die telefonische Kontaktaufnahme, ist hingegen gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 2
, 2. Alt. UWG unzulässig. Danach ist die telefonische Kontaktaufnahme mit einem Markteilnehmer ohne dessen - zumindest mutmaßliche - Einwilligung nicht erlaubt.
Die mutmaßliche Einwilligung einem telefonischen Kontakt ergibt sich nicht schon aus der Tatsache, dass Ihr Produkt für die Zielgruppe potentiell interessant ist. Insofern akzeptieren nicht wenige Unternehmen - auch Juristen - nur eine Kontaktaufnahme per Briefsendung.
Es bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, Ihr Angebot in schriftlicher Form so interessant darzustellen, dass der Empfänger Ihres Schreibens von sich aus auf Sie zukommt. Denkbar wäre dies z. B. mittels eines (vorbereiteten) Rücksendeformulars, in dem der potentielle Kunde sein Einverständnis mit einem Anruf erklärt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 19.06.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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19.06.2015
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16:12
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard J. Faßbender
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82008 Unterhaching b. München
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Rechtsanwalt Bernhard J. Faßbender