Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Eine Rückgabe des PKW scheidet aus, da der Mangel nach Ihrer Schilderung bereits behoben wurde. Ein Rücktritt wäre nur möglich, wenn die Reparatur nicht binnen angemessener Frist behoben wird und dann der Rücktritt erklärt wird. Als angemessen gilt ein Zeitraum von 1-2 Wochen ab Mängelanzeige, je nach Einzelfall. Ein nachträglicher Rücktritt nach Mängelbeseitigung scheidet aus.
2. Die Kosten der Fahrzeugabholung aus den Niederlanden zu Ihrem Wohnsitz muss nach § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer tragen. Dieser Anspruch besteht verschuldensunabhängig.
3. Bei den weiteren Kosten (Taxi, Unterkunft, Rückfahrt aus NL) kommt ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer in Betracht, allerdings kann der Verkäufer hier einwenden, dass ihn an dem Defekt kein Verschulden trifft. Da hier der Hersteller eine unzureichende Software installiert hatte, könnte der Händler damit Erfolg haben, da er hierauf keinen Einfluss hat und der Fehler mutmaßlich auch nicht erkennbar war. Anders könnte der Fall liegen, wenn das Softwareupdate bereits im September 2022 zur Verfügung stand und pflichtwidrig vom Händler nicht aufgespielt wurde. Dann könnte ein Verschulden des Verkäufers im Raum stehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.
Kaiser-Friedrich-Promenade 31
61348 Bad Homburg v.d. Höhe
Tel: + 49 (0) 6172 / 265 - 8400
Web: http://www.schilling-rechtsanwalt.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur.
Vielen Dank!
Wie kann ich in Erfahrung bringen ob das Softwareupdate nicht aufgespielt wurde? Und muss der acv den Mietwagen zahlen?
Bezüglich des Updates können Sie beim Fahrzeughersteller oder einem anderen Vertragshändler dieser Marke nachfragen, wann das Update ausgerollt wurde. Ob Auskunft erteilt werden wird, ist mir nicht bekannt.
Die weitere Frage ist keine Verständnisfrage, sondern eine neue Frage, daher nach den Bedingungen der Plattform nicht gedeckt.
Daher soviel:
Ich sehe wie gesagt bezüglich der Kosten der Rückholung des PKW einen Anspruch gegen den Verkäufer. Aus welchem Grunde acv haften sollte, sehe ich aufgrund dieser Schilderung nicht.