Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner Ansicht wird die Sach- und Rechtslage von dem Telekommunikationsunternehmen nicht richtig dargestellt.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nämlich als einseitige Willenserklärung nicht zurückgenommen oder widerrufen werden.
Rechtlich gesehen handelt es sich also um einen neuen Vertragsschluss und keine Vertragsverlängerung, was - so nehme ich an - von Ihnen auch gar nicht gewollt war, damit Ihre Erklärung allenfalls als solche anzusehen ist, die auf einen neuen Vertragsabschluss gerichtet ist.
Daher haben Sie dafür das Widerrufsrecht im vollen Umfang. Das haben Sie ausgeübt und eine Vertragsverlängerung gab es so nicht.
Darauf können Sie sich berufen, notfalls mithilfe eines Anwalts.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen