Sehr geehrte Fragestellerin,
diese Frage gehört eigentlich in das Familienrecht, so das die Rechtschutzversicherung nicht eintreten wird. Hier sollten Sie aber versuchen, die RS davon zu überzeugen, dass es sich um die Herausgabe aus Eigentumsrechten handelt, und damit eine allgemeine Frage des Sachenrechtes ist. Vielleicht läßt sich die RS überzeugen und übernimmt dann die Kosten.
Halterin der Fahrzeuges sind Sie, da Sie die laufenden Kosten tragen. Im Brief ist allerdings Ihr Ex eingetragen, so das die Vermutung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse zunächst zugunsten Ihres Ex besteht, die Sie nun entkräften müssen.
Zwar hat der Eigentumswechsel nach Ihrer Schilderung stattgefunden, nur müssen Sie ihn beweisen. Da der Ex sich nicht mehr an die Absprache halten wird, sollten Sie versuchen, den Bankangestellten als Zeugen zu gewinnen. Schreiben Sie diesen an, ob er sich daran erinnert, dass der Ex und Sie das Eigentum übertragen haben und den Vertrag ändern wollten.
Wird dieses bestätigt, haben Sie auch gerichtlich eine gute Chance, den Brief zu bekommen, da dieser nach dem Eigentumswechsel Ihnen zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle