Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Aufgrund der Schilderungen liegt in der Tat der Verdacht nahe, dass Sie über wesentliche Mängel des Fahrzeuges im Unklaren gelassen worden sind.
Um zu einer arglistigen Täuschung seitens des Verkäufers zu kommen, müssen Sie im Streitfall nachweisen nicht nur nachweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe einen Mangel hatte, sondern auch, dass dem Verkäufer dieser Umstand bei Vertragsabschluss bekannt gewesen ist.
Sofern Sie von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben und selber Verbraucher sind, wird der Mangel bei Übergabe gesetzlich vermutet. Nachweisen müssen Sie aber auf jeden Fall die Kenntnis des Verkäufers. "Der hätte das wissen müssen .." reicht dafür nicht aus.
Gegen eine Kenntnis spricht natürlich der Umstand, dass der Wagen bei der Probefahrt einwandfrei lief.
Wenn Ihnen der Nachweis der Kenntnis gelingt, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und Ihr Geld zurückverlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Reicht hier die Rechnung der Werkstatt ( Werkstatt und Zeuge Probefahrt) für eine Anfechtung. Oder muss wie die Werkstatt gesagt hat, die Zylinderkopf aufgemacht werden und nach Kolben und Ventile geschaut werden? Spätestens dort sieht man ja, was los ist. Wir müssen diese Kosten ja erstmal vorstrecken, kriegt man diese nebst heutigen Rechung von 80€ für Kompressionsmessung/ Auslesen des Motors und Bestätigung Motor verbrennt Öl das Geld auch wieder? Müssten das Auto ja im Prinzip abmelden,da nicht nutzbar.
Laut Werkstatt hätte das bekannt sein müssen. So ein Defekt kommt nicht von heut auf morgen. Was ich mich frage, wie kein einziger Mangel dort aufgetreten ist, erst nach beiden Abholungen und nun konstant.
Es kann ja nicht angehen,dass das Auto bei denen ohne diese Symptome läuft und bei uns gar nicht mehr läuft.
Sie bauen Ihre Argumentationskette auf vielen Vermutungen auf. Bitte übersehen Sie nichgt, dass das Fahrzeug über 20 Jahre alt ist und von daher durchaus von heute auf morgen defekt werden kann.
Versuchen Sie die Anfechtung und fordern Sie zur Rückzahlung des Geldes auf. Das ist für Sie ja noch ohne Risiko.
Ein gerichtliches Verfahren wird dann mit dem beschriebenen Risiko behaftet sien.
Was, wenn der Sachverständige einen normalen altersbedingten Verschleiß annimmt?