Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Eine besondere Formvorschrift gibt es hier für nicht. Allerdings sollte Ihre Mutter zu Nachweiszwecken unbedingt diese Vorgehensweise schriftlich von allen Nichten bestätigen lassen.Alle Nichten sollten also diese Bestätigung (zur Überweisung auf das Konto xxx des Kontoinhabers yyy als Auszahlung des jeweiligen Erbanteils) im Original unterschreiben.
Eine notarielle Beurkundung ist hier nicht notwendig, aber natürlich - mit Beurkundungskosten - möglich.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt