Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"kann ich die Frage mit nein beantworten? Gibt es außer dem BZR ein System auf dem die U.S.-Behörden zugreifen können und die oben beschriebene Verurteilung einsehen können?"
Die Löschung bzw. Nichaufnahme einer Verurteilung im Führungszeugniss bewirkt in Deutschland, dass der Verurteilte sich soweit als nicht vorbestraft bezeichnen darf und den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht mehr offenbaren braucht.
Auch die US-Behörden dürfte nach § 57
Bundeszentralregistergesetz Auskunft aus dem Register erteilt bekommen.
Dort wird sich aber die Verurteilung aus dem Jahre 1993 nicht mehr finden lassen.
Weitergehende Erkenntnisquellen könnten grundsätzlich "illegal" beschafft worden sein (Stichwort: NSA). Auszuschließen ist dies wohl nie mit letzter Gewissheit.
Allerdings besteht das große Problem, dass Sie sich gegenüber den US-amerikanischen Behörden nicht auf Ihr Recht, sich als unbestraft bezeichnen zu dürfen, berufen können. Schließlich lässt der Fragebogen nun einmal keine Auslegungsmöglichkeiten offen und die US-Behörden geben die "Spielregeln" für die Beantwortung vor.
Insofern sind Sie nur mit einer Offenlegung aller wesentlichen Umstände auf der sicheren Seite, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gegen 0 tendiert, dass die Strafe aus dem Jahr 1993 bekannt ist.
Im Übrigen macht auch das Ankreuzen des Feldes "Ja" eine Einreise keineswegs unmöglich. Sie werden dann lediglich eingehender zu den Hintergründen der Verurteilung befragt.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 17.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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