Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Würde es für meinen Lebensgefährten schwieriger werden die Green Card als verheirateter Mann zu bekommen, als wenn er Single wäre?
Antwort: Das macht überhaupt keinen Unterschied im Rahmen einer Green Card Beantragung. Die amerikanische Verfassung garantiert, wie die deutsche, die Freiheit zur Eheschließung. Eine Erschwerung des Einwanderungsprozesses aufgrund einer Eheschließung würde diese Freiheit beschränken.
2. Könnte es Probleme geben, wenn die Eheschließung erst kurz vor der Beantragung der Green Card erfolgt? Muss eine „Mindestfrist" zwischen Eheschließung und Beantragung liegen?
Antwort: Es gibt keine Mindestfrist. Hier kommt wieder die Verfassungsgarantie von Frage 1 zum Tragen. Die Einwanderungsbehörde will lediglich verifiziert haben, dass die Eheleute sich in einer "echten" Beziehung befinden und die Green Card nicht der einzige Grund der Eheschließung darstellt. Es wird hingegen akzeptiert, wenn die Green Card einen Beschleunigungsgrund zur Eheschließung darstellt. Dies wird jedoch in der Regel nur hinterfragt, wenn ein US-Bürger oder Green-Card Inhaber einen Ausländer heiratet und dann die Green Card zur Familienzusammenführung benutzt. Wenn beide Ehepartner gleichzeitig die Green Card beantragen, stellt dies normalerweise keinen Angriffspunkt für die Einwanderungsbehörde dar.
3.Wir wollen direkt in den USA heiraten. Ist diese Ehe automatisch in Deutschland anerkannt oder gibt es die Möglichkeit, dass wir die Ehe in Deutschland gar nicht anerkennen lassen und dann nur nach amerikanischem Recht verheiratet sind?
Antwort: Die US-Ehe wird in Deutschland generell anerkannt. Mit Hilfe von Übersetzungen und Zertifizierungen kann sogar ein Eintrag beim betreffenden deutschen Standesamt erfolgen. Die interessantere Frage ist, wie Sie die Einreise bewerkstelligen wollen. Die Einwanderungsbehörde verlangt, dass man mit der Einreise wartet, bis die Green Card vorliegt. Wenn man mit Touristenvisum einreist, wird eine Unstellung auf Green Card problematisch, da man bei der Einreise garantiert, wieder auszureisen (non-immigrant intent). Die Green Card befähigt zum permanenten Aufenthalt und ein entsprechender Vorsatz permanent zu bleiben wird von Gesetzes wegen vermutet (immigrant intent). Es empfiehlt sich dringlichst, in Deutschland (vor Einreise in die USA) zu heiraten, den Green Card Prozess in Deutschland abzuwarten und dann erst einzureisen. Wenn sich Ihr Lebensgefährte bereits in den USA befindet und dort von einem bereits bestehenden Visum auf die Green Card umstellt, könnten Sie über ein K-1 Verlobtenvisum einreisen, wenn Sie unbedingt in den USA heiraten wollen.
4.Gibt es die Möglichkeit durch einen Ehevertrag ausschließen zu lassen, dass im Falle einer Trennung Unterhalt gezahlt werden muss?
Antwort: Dies wird in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Die meißten Bundesstaaten erlauben mindestens einen teilweisen Ausschluss. Diese Frage müsste von einem lokalen Anwalt im betreffenden Bundesstaat beantwortet werden. Ausschluss von Kindesunterhalt wird in der Regel nicht erlaubt. In Deutschland kann man Unterhalt durch einen Erbvertrag ausschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
, J.D. (USA) Daniel Christmann, Rechtsanwalt
Attorney at Law (NJ)