Sehr gehrter Ratsuchender,
wer als Rentner in ein EU-Land zieht, bleibt zwar aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens auf Wunsch weiterhin Mitglied der hiesigen gesetzlichen Krankenversicherung und kann deren Leistungen am neuen Wohnort im Ausland in Anspruch nehmen, so dass eine zusätzliche gesetzliche Krankenversicherung am neuen Wohnort nicht erforderlich ist.
Voraussetzung ist dafür allerdings, dass Sie ausschließlich eine Rente aus Deutschland erhalten und in Bulgarien keinen eigenen Rentenanspruch haben.
Haben Sie also nur die Rente aus Deutschland, lautet die Antwort: Nein.
Geregelt ist dieses in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nebst Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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11.09.2017
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12:38
Antwort
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