Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt darauf an, was Sie wollen.
Wenn Sie in der alten Firma wieder arbeiten wollen, müssten Sie die angebotene Stelle annehmen. Wenn es Ihnen um die Abfindung geht, dann können Sie beantragen, dass das Gericht nach § 9 KSchG das Arbeitsverhältnis auflöst und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilt. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen (ob die Kündigung also unberechtigt war) kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Eine Kündigungsschutzklage endet selten mit einem Urteil, so dass sich die Frage, wer den Prozess gewinnt, meist nicht stellt. Häufig wird das Gericht auf einen Vergleich hinwirken, so dass Sie sich durchaus auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen können. Was sie Höhe der Abfindung angeht, ist ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr allerdings üblich, so dass Sie kaum mehr erwarten können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orietntierung geben.
Mit freudlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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