Ausserordentliche Kündigung Kindergartenplatz
24.10.2007 00:43
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
In unserem KiGa-Betreuungsvertrag heisst es bzgl. Kündigung:
"...kann seitens der Eltern NUR zum Ende des Kindergartenjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (d.h. spätestens am 31. Mai) ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt kann nur aus schwerwiegenden Gründen wie Umzug an einen anderen Ort, grundlegene berufliche Veränderungen der Eltern etc. in Absprache mit dem Träger erfolgen."
Nun zum Hergang:
Unser Sohn F. hat den KiGa als "Gastkind" bis zur Einschulung 2006 besucht. Unser Sohn A. besuchte den KiGa ebenfalls als "Gastkind" bis kurz vor Geburt unseres dritten Sohnes M. M. wurde Mitte August 2007 geboren.
"Gastkind" bedeutet: Wir wohnen ca. 15km bzw. 25 Autominuten vom KiGa entfernt in einem anderen Landkreis. Wir haben bis zuletzt täglich zwei zeitintensive Pendelfahrten im Privat-KFZ auf uns genommen.
Mit der Geburt von M. hat sich -selbst für uns "erfahrene Eltern" unerwartet- die familiäre und berufliche Situation gravierend geändert: Um das Wohl von M. zu gewährleisten sind erhebliche zeitliche Mehraufwände zu erbringen (Auf Verlangen legen wir sogar ein ärztliches Attest vor).
Infolgedessen ist auch die freiberufliche Tätigkeit der Ehefrau zum Erliegen gekommen.
Ferner sind die Pendelfahrten zum KiGa zeitlich und organisatorisch nun nicht mehr machbar.
Anfang September 2007 haben wir unter Nennung der o.g. Gründe A´s KiGa-Platz schriftlich "mit sofortiger Wirkung" gekündigt.
Die Kündigung wurde unter dem Hinweis "... auf die wirtschaftlich schwierigen Zeiten..." abgelehnt. Die Monatsbeiträge werden munter weiter eingezogen.
In einem zweiten Schreiben Ende September haben wir den Dialog mit dem KiGa gesucht, unsere Situation nochmals detaillierter geschildert. Unser Schreiben blieb bis dato unbeantwortet.
Zum Zeitpunkt einer möglichen "fristgerechten Kündigung" -also Ende Mai- haben wir zu keiner Zeit mit dem Gedanken gespielt A. aus seinem liebgewonnenen KiGa-Umfeld "herauszukündigen".
In den zurückliegenden vier KiGa-Jahren haben wir zum Wohle des KiGa-Finanzhaushalts immer "überbucht".
Die Ehefrau war drei Jahre als Elternbeirats- vorsitzende engagiert.
Es sind von uns Sachspenden in vierstelliger Höhe geflossen.
Vom KiGa haben wir daher eigentlich ein freundliches und familienunterstützendes Entgegenkommen erwartet; sprich die Akzeptanz unserer ausserordentlichen Kündigung. Stattdessen: Ignoranz!
Wir sind nun nicht länger gewillt, die Monatsbeiträge (EUR 94.50) zu bezahlen und möchten ferner die bereits abgebuchten Beiträge für September und Oktober zurückfordern.
Frage:
Bei aller Liebe zum Interpretationsspielraum des anfangs genannten Kündigungs-Passuses unseres Betreuungsvertrags: Ist die Geburt unseres dritten Kindes inkl. der neuen familiären und beruflichen Situation etwa kein "schwerwiegender Grund", der zu einer ausserordentlichen Kündigung berechtigt?
Dürfen wir daher die Einzugsermächtigung widerrufen und die September- und Oktober-Beiträge zurückbuchen lassen oder brechen wir damit einen "ungewinnbaren" Rechtstreit vom Zaun?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüssen
HuSt