Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Problem ist, dass kein verbindlicher Übergabetermin genannt wurde. Auch wenn der März mittlerweile verstrichen ist, war das nur eine unverbindliche ca. Angabe. Deswegen können Sie den Verkäufer wegen der Verspätung nicht zur Rechenschaft ziehen.
Das Gleiche gilt auch für die Mehrkilometer, sofern diese geringfügig sind. Dem Verkäufer steht es frei, wie er Mängel ausgleicht, zumal Mehrkilometer üblich sind, da Testfahrten zu Ausbesserungen gehören. Etwas anderes gilt natürlich, wenn es sich um eine wesentliche Zahl von Mehrkilometern handelt, die den Wert des Fahrzeuges beeinträchtigen.
Ich empfehle daher, dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen zur Übergabe eines mangelfreien Fahrzeuges zu setzen. Danach können Sie Verzugsschaden fordern und auf Herausgabe klagen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt