Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Die Vollkaskoversicherung ist dazu da, dass gerade für selbst verschuldete Unfälle und auch bei unabwendbaren Naturereignissen gezahlt werden muss.
Ersetzt werden muss allerdings nur der Zeitwert des Fahrzeugs.
Der Zusatz, dass nur ein Totalschaden versichert ist, ist äußerst ungewöhnlich. Er widerspricht gerade dem Wesen einer Vollkaskoversicherung. Ich halte ihn zudem für rechtlich unhaltbar.
Zu Ihrer Frage nach den Definitionen:
Unabwendbares Natuerereignis: Eine einheitliche Definition gibt es hier noch gar nicht. Früher war von "höherer Gewalt" die Rede. Man orientiert sich an § 7 Straßenverkehrsgesetz. In diesem Zusammenhang hat sich herausgebildet, dass unabwendbar nicht eine absolute objektive Unvermeidbarkeit des Unfalles meint, sondern
ein zum Schadenseintritt führendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt
nicht hätte abgewendet werden können. "
Eine Legaldefinition von Natuereignis gibt es nicht. Solche Schäden sollen aber gerade von Vollkaskoversicherungen abgedeckt sein.
Selbst verschuldet: Die Vollkasko zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall. Nur dann, wenn Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte, müsste nicht gezahlt werden. Das wäre dann der Fall, wenn man Ihnen nachweisen könnte, dass Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ganz erheblichem Maße außer Acht gelassen hätten.
Dies ist aber hier anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung gerade nicht erkennbar, denn offenbar konnten Sie nicht anders reagieren und auch den Hagel nicht vorhersehen.
Meine Einschätzung ist daher, dass die Versicherung die Regulierung nicht ohne weiteres ablehnen kann. So wie Sie es schildern, liegt ein klassischer Fall eines Vollkaskoschadens vor.
Allerdings ist eine abschließende Einschätzung aber auch nur möglich, wenn man sämtlichen Schriftverkehr kennt und auch den gesamten Versicherungsvertrag. Dies kann aber die hier gebuchte online- Einschätzung nicht leisten. Ich kann Ihnen aber nach dem oben Gesagten nur empfehlen, dass Sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen sollten. Wenden Sie sich ggf. mit all Ihren Unterlagen an einen Anwalt bei Ihnen vor Ort.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin