Sehr geehrter Fragesteller,
ein Vertrauensschutz/Bestandsschutz genießen Sie grundsätzlich nur in Zusammenhang mit Ihrem Grundgehalt.
Zulagen und Zuschläge sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers. Sie werden für besondere Leistungen oder Belastungen gezahlt. Ein entsprechender Anspruch kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einer einzelvertraglichen Regelung ergeben.
Mit Ausnahme des Zuschlags für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zulagen oder Zuschläge.
Für Sie und Ihren Arbeitgeber ist daher der aktuelle Tarifvertrag bindend. Sieht dieser keine entsprechenden Zulagen oder Zuschläge vor haben Sie auch keinen Anspruch darauf. Sie selbst könnten sich auch nicht auf "betriebliche Übung" berufen, da Ihnen gegenüber diese Zulagen/Zuschläge bisher nicht gezahlt wurden, tritt bei Ihnen auch keine Verschlechterung ein. Inwieseit andere Arbeitnehmer sich auf die "betriebliche Übung" berufen könnten bedarf einer genaueren individuellen Prüfung. Bei Ihnen ist dieser Weg jedenfalls nicht erfolgversprechend.
Weitere Rechtsgrundlagen für Zulagen/Zuschläge für Abordnungen ins Ausland sind mir nicht bekannt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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