Lieber Fragesteller,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
1. Ihre Recherchen haben das richtige Ergebnis zu Tage gefördert. Es ist so, dass es bei einem eV möglich ist, dass zum Vorstand nur juristische Personen bestellt werden. Nachteile hat dies übrigens prima vista nicht. Ihre Überlegungen für die Struktur sind aus meiner Sicht vielmehr absolut sinnvoll und nachvollziehbar.
2. Grds. bedarf es für die Anmeldung (i) der Anmeldung selbst (wo auch die Unterschriften vom Notar beglaubigt werden), (ii) des Protokolls der Mitgliederversammlung und (iii) der Satzung des Vereins (von sieben Personen unterschrieben). Bei juristischen Personen habe ich es schon erlebt, dass ein Auszug aus dem Handelsregister (teilweise in beglaubigter Übersetzung) verlangt wurde. Wenn Sie wollen, würde ich diese Aspekte aber in Ihrem konkreten Fall, wenn ich Ihnen z.B. bei der Anmeldung zum Register behilflich bin, für Sie mit übernehmen und abklären, damit Sie wenig Aufwand haben. Bitte melden Sie sich in diesem Fall gerne über meine Kanzlei bei mir.
Ich freue mich, wenn ich Ihnen in diesem ersten Überblick weiterhelfen konnte.
Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen LL.B MLE
Nachfrage vom Fragesteller
09.01.2018 | 18:43
Sehr geehrter Herr Dr. Maritzen,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Können Sie bitte folgende Punkte aus 2. noch konkretisieren/erklären:
Wird ein Auszug des HR (ggf. beglaubigt/übersetzt) ihrer Erfahrung nach nur für die Vorstandsmitglieder oder für alle Gründungsmitglieder benötigt.
Müssen alle sieben Personen (Vertretungsberechtigte der Unternehmen die Mitglied sind) zur Beglaubigung der Unterschrift vor dem Notar erscheinen, oder nur eine Person (Vertretungsberechtigter des Unternehmens, dass den Vorstand inne hat)?
Können Sie eine große Kostenschätzung für die Eintragung mit Ihrer Unterstützung abgeben, incl. einer Prüfung von Satzung und Gründungsprotokoll.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
09.01.2018 | 20:12
Gerne.
Es ist so, dass in der Praxis meistens mindestens alle sieben Mitglieder die Satzung unterzeichnen, oftmals sogar alle Gründungsmitglieder (um den Vereinsbeitritt zu dokumentieren). Die müssen aber nicht persönlich beim Notar vor Ort sein. Beim Notar ist nur die Anwesenheit derjenigen Vorstandsmitglieder erforderlich, die der Vertretungsberechtigung entspricht bzw. m.a.W. der Vorstand muss vor dem Notar in vertretungsberechtigter Zahl persönlich anwesend sein. Diese unterschreiben dann die Vereinsanmeldung (die ich gerne entwerfen kann) persönlich. Der Notar beglaubigt sodann unter die Unterschriften.
Bzgl. der Kostenschätzung würde ich Sie bitten, mir kurz über die Mailadresse lars.maritzen@commari.de zu schreiben. Dann gebe ich gerne einen Kostenüberblick bzgl. der Registerkosten, Notarkosten und meinen Kosten, die anfallen würden. Da finden wir schon eine für Sie passende Lösung. Dann können wir auch das Timing klären und ich kann Ihnen sagen, welchen Notar ich für die Eintragung in das Vereinsregister empfehlen würde.
P.S. Eine Alternative zum Verein könnte auch u.U. die gemeinnützige GmbH (gGmbH) bieten. Hier finden Sie einen ganz nützlichen Überblick über die Rahmendaten: https://www.starting-up.de/gruenden/rechtsformen/ggmbh-gemeinnuetzige-gmbh.html - dies kombiniert die Vorteile der Haftungsbeschränkung der GmbH z.B. mit dem Gemeinnützigkeitsrecht. Darauf kam ich deshalb, da Sie oben erwähnt haben, dass der Verein vielleicht gemeinnützig sein soll.
Ich freue mich wieder von Ihnen zu hören.