Sehr geehrter Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Ein Vater hat nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Der Vater, der kein Sorgerecht hat, hat trotzdem automatisch ein Recht auf Umgang. Dieses Recht ist nur ausgeschlossen, wenn es das Kindeswohl gefährdet. Und dafür habe Sie keine Anhaltspunkte angegeben. Desweiteren hat Ihr Mann ein Recht darauf, zu erfahren, wo und wie lange das Kind zur Schule geht. Es geht hierbei ja auch um Unterhaltsansprüche bezüglich einer möglichen Ausbildung.
Sie können auch Fotos und Leistungsnachweise von dem Kind verlangen.
Grenze ist hier immer das Kindeswohl.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Viel Glück für Ihre Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 21.04.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen