Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bewährungshelfer unterliegen der Schweigepflicht- ohne Ihre Zustimmung dürfen persönliche Sachen nicht weitergegeben werden - der Verstoß ist strafbar, Paragraph 203 StGB.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen