Sehr geehrter Fragesteller,
den Kindesunterhalt, welchen Sie für Ihren 15-jährigen Sohn zahlen, können Sie von Ihrem Nettoeinkommen abziehen (vgl. Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Naumburg, Ziffer 10.5).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt